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Quelle: Europäisches Parlament

Honig ist ein Naturprodukt

Das Europäische Parlament hat am 15. Januar 2014 über die Revision der so genannten Honigrichtlinie abgestimmt. Dabei stellte das Europäische Parlament klar, dass Pollen ein unvermeidbarer, also natürlicher Bestandteil von Honig ist und keine Zutat. Eine Einstufung als Zutat hätte nach geltendem Lebensmittelrecht erhebliche Konsequenzen für die Imker gehabt, da Honig dann nicht mehr als Naturprodukt bezeichnet werden könnte. 

Es ist mir ein Anliegen, der Behauptung entgegenzutreten, dass mit der Revision der Richtlinie der Verbraucher zukünftig keine Wahlsicherheit mehr habe, ob er Honig mit genetisch veränderter Organismen (GVO) kauft oder nicht.

In der Europäischen Union müssen alle Lebensmittel, deren GVO-Gehalt die Schwelle von 0,9 % überschreitet, entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Regelung gilt auch für Honig. Allerdings ist der Pollengehalt von Honig so gering, dass diese Kennzeichnungsschwelle nicht erreicht wird. Würde Pollen als Zutat eingestuft, so würde der GVO-Anteil des Pollens selbst gemessen. Damit wäre Honig dann nicht mehr das Naturprodukt, das automatisch Pollen enthält.



 
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