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Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland

06. November 2013 - Am 04. November fand die Agrarministerkonferenz in München statt auf der sich die Agrarminister der Länder auf eine gemeinsame Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union verständigt haben.

Ich begrüße die Einigung und bin erleichtert, dass auf deutscher Ebene nun Klarheit für die Landwirte geschaffen wurde. Im Folgenden möchte ich Ihnen kurz die wichtigsten Punkte darstellen.

 

1. Bundeseinheitlicher Zuschlag für die ersten Hektare

Ab 2014 gibt es einen bundeseinheitlichen Zuschlag für die ersten 30 Hektar in Höhe von 50 Euro/Hektar und für weitere 16 Hektare gibt es je 30 Euro.

2. Umschichtung erste/zweite Säule

Ab 2015 wird es eine Umschichtung von 4,5 % von der ersten in die zweite Säule geben. Die Umsetzung erfolgt als politisch zweckgebundene Ländermaßnahme.

3. Junglandwirteregelung

Die Förderobergrenze von bis zu 90 Hektar pro Betrieb (50 Euro/Hektar) soll komplett ausgeschöpft werden. 

4. Kleinerzeugerregelung

Die Begrenzung wurde auf 1250 Euro pro Betrieb je nach Förderansprüchen festgelegt.

5. Bundeseinheitliche Basisprämie

Ab 2015 wird es eine national einheitliche Höhe der Greening Prämie geben. Es soll eine bundeseinheitlichen Basisprämie bis 2019 geschaffen werden.

6. Umsetzung Greening

Die Umsetzungsoptionen aus der Liste der ökologischen Vorrangflächen sollen im Interesse einer nachhaltigen Landwirtschaft eingesetzt werden.

7. Verteilung ELER-Mittel

Der bisher geltende Verteilungsschlüssel der alten Förderperiode belibt bestehen. Jedes Land erhält mindestens 50 Euro pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche.

8. Aufstockung GAK-Mittel

Es erfolgt eine Aufstockung der GAK aus Bundesmitteln um 200 Mio. Euro pro Jahr.

 

Mit der finalen Schlussabstimmung des Europäischen Parlaments am 20. November in Straßburg kann die Reform endgültig in Kraft treten. Die Verhandlungen haben über zwei Jahre gedauert.



 
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