Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist die direkte Vertretung der europäischen Bürger mit Sitz in Brüssel und Straßburg. Es setzt sich aus 754 direkt gewählten Abgeordneten zusammen, von denen Deutschland 99 Abgeordnete stellt.

Die Abgeordneten werden für fünf Jahre gewählt und sind in insgesamt acht länderübergreifenden Fraktionen organisiert. Die nächste Wahl wird im Jahr 2014 stattfinden.

 

Die größte Fraktion im Europäischen Parlament ist die der EVP-Fraktion (Europäische Volkspartei), mit insgesamt 275 Sitzen.

Die EVP ist eine europäische Partei, die aus einem Zusammenschluss eines Großteils der nationalen Parteien der Mitte und der Konservativen besteht. So ist die CDU/CSU-Gruppe Teil der EVP-Fraktion.

42 Abgeordnete der CDU/CSU-Gruppe vertreten Deutschland innerhalb der EVP-Fraktion.

 

Die zweit größte Fraktion im Europäischen Parlament; ist die S&D-Fraktion, mit insgesamt 194 Sitzen. Sie ist der Parteienzusammenschluss aller sozialdemokratischen Parteien der EU-Mitgliedstaaten. Die SPD ist entsprechend Teil der S&D und stellt hier 23 deutsche Abgeordnete.

Den Rest der Sitze teilen sich die Grünen mit 58 Sitzen, davon 14 Deutsche, die Liberalen mit 85 Sitzen, darunter 12 Deutsche und die Linke mit 35 Sitzen und 8 Deutschen.

 

Das Parlament hat mit dem  Nordrheinwestfalen Martin Schultz (S&D) momentan einen deutschen Präsidenten, welcher von 14 Vizepräsidenten unterstützt wird und für zweieinhalb Jahre gewählt wird. Der Präsident leitet alle Arbeiten des Europäischen Parlaments und seiner Organe und führt den Vorsitz während der Plenarsitzungen. Mit Rainer Wieland stellt die CDU einen der Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments.

 

Die gesamte EU hat über eine halbe Milliarde Einwohner aus 28 Mitgliedstaaten.

Es kommen also über 660.000 EU-Bürger auf einen Europaabgeordneten.

Auf einen deutschen Abgeordneten kommen ungefähr 826.000 Deutsche Bürger. Der Wahlkreis eines Europaabgeordneten ist um ein vielfaches größer als die der Bundes- und Landtagsabgeordneten. Mein Wahlkreis Württemberg-Hohenzollern entspricht dem gesamten Regierungspräsidium Tübingen.

 

Bis 2009 hatte das Europäische Parlament eine beratende Funktion und konnte eine Stellungnahme zu den verschiedenen Gesetzesvorschlägen abgeben. Seit dem Vertrag von Lissabon von 2009, hat das Europäische Parlament ein Mitbestimmungsrecht. Nun hat das Europäische Parlament die Möglichkeit, eine Gesetzesinitiative abzuändern und muss mit einer Mehrheit zustimmen, bevor eine solche Verordnung dann verbindliche für alle Mitgliedsstaaten in Kraft treten kann.

 

Das Parlament selber kann keine Gesetzesvorschläge unterbreiten. Die Initiative liegt ausschließlich bei der Europäischen Kommission, dem Exekutivorgan der EU.

Das Parlamentarium

Das Besucherzentrum des Europäischen Parlaments "Parlamentarium" in Brüssel bietet einen modernen und vielseitigen Einblick in die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments. Mit vielen dynamischen Grafiken und interaktiven Tastbildschirmen ist das Zentrum für Kinder und Erwachsene gemacht. Hier wird Geschichte der europäischen Integration erlebbar und die Aufgaben des Parlaments ersichtlich. Der Nachbau des Plenarsaals, der einen 360° Umblick ermöglicht, ist nur eines der Highlights. Der Eintritt in das Besucherzentrum ist kostenlos und ein Multimedia-Guide steht für jeden Besucher in allen 24 Amtssprachen der EU bereit. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


 
www.eppgroup.eu www.cdu.de
Newsletter

Sie können unseren Newsletter hier abonnieren.

Infobriefe
Termine

Keine Artikel in dieser Ansicht.

Impressum   Kontakt